Messe Köln, Messe Düsseldorf, Messe Dortmund, Messe Essen - Tank abpumpen
Pinar Abpumpservice • 28. August 2026
Tankentleerung für Messehallen

In Messegebäuden dürfen Fahrzeuge in der Regel nicht mit vollem Tank präsentiert werden, sondern müssen nahezu vollständig leer sein. In dauerhaften Ausstellungsräumen wie Autohäusern hingegen gelten andere, weniger strenge Regeln.
Der Grund für diese strengen Unterschiede liegt im Brandschutz und der Gefahrenabwehr.
Warum der Tank auf Messen (fast) leer sein muss
Die Technischen Richtlinien fast aller Messegesellschaften schreiben vor, dass sich im Kraftstofftank nur eine minimale Restmenge (oft maximal 5 bis 10 Liter) befinden darf.
- Minimierung der Brandlast: Ein voller Tank stellt eine grosse Brandgefahr dar. Bei Hunderten von Ausstellungsfahrzeugen in einer Halle kämen tausende Liter hochentzündlicher Kraftstoff zusammen.
- Explosionsgefahr durch Dämpfe: Nicht das flüssige Benzin brennt primär, sondern das Benzin-Luft-Gemisch (Gase) im Tank. Bei manchen Messen wird sogar explizit vorgeschrieben, den restlichen Leerraum im Tank mit einem Edelgas (Inertisierung) wie Stickstoff aufzufüllen, um die Entzündbarkeit komplett auszuschließen.
- Evakuierung und Menschenmassen: Messehallen sind Veranstaltungsstätten mit extrem hohem Publikumsverkehr. Ein Brand muss hier unter allen Umständen verzögert oder verhindert werden, um Panik zu vermeiden und Fluchtwege freizuhalten.
- Zusätzliche Auflage: Meistens muss zusätzlich die Autobatterie abgeklemmt werden, damit kein Funkenflug entstehen und der Motor nicht unbefugt gestartet werden kann.
Warum in Autohäusern (Ausstellungsräumen) volle Tanks erlaubt sind
In permanenten Verkaufsräumen und Autohäusern gelten andere gesetzliche Vorgaben (wie die jeweilige Garagenverordnung der Bundesländer):
- Keine temporäre Großveranstaltung: Die Hallen sind baulich speziell als Verkaufs- oder Ausstellungsfläche für Kfz genehmigt und verfügen über fest installierte Brandschutz- und Entlüftungsanlagen.
- Treibstoff zählt nicht als Lagerware: Der Kraftstoff, der sich direkt im werkseitig verbauten Tank eines zugelassenen oder betriebsbereiten Fahrzeugs befindet, wird gesetzlich nicht als "Lagerung von Gefahrstoffen" gewertet. Er gilt als Teil des Betriebsmittels.
- Flexibilität für Probefahrten: Fahrzeuge in Showrooms müssen für Kunden oft sofort einsatzbereit oder für eine spontane Probefahrt startklar sein.
ACHTUNG: Von Selbstversuchen oder ungeeigneten Personen oder !!mobiler Abpumpservice-Firmen!!, die nicht zum KFZ-Gewerbe gehören, wird dringend abgeraten. Bitte lesen Sie weiter in unserer Rubrik "wichtige Informationen".











